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Ausfüll-Hinweise für den Mitgliedsausweis der Jugendfeuerwehr

Der Deutsche Feuerwehrausschuss des DFV hat beschlossen, für die der Deutschen Jugendfeuerwehr angehördenden Mitglieder einen bundeseinheitlichen Mitgliedsausweis einzuführen.

Seit Wirkung vom 1. Januar 1980 wird der Mitgliedsausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr nicht mehr zentral, sondern von den jeweiligen Jugendfeuerwehren ausgestellt. Der Mitgliedsausweis weist die Zugehörigkeit des Mitgliedes der Jugendfeuerwehr zur Deutschen Jugendfeuerwehr aus und stellt eine Besitzurkunde dar.

Um diesen Mitgliedsausweis der Deutschen Jugendfeuerwehrnun richtig ausfüllen zu können, haben wir für Euch eine kleine Ausfüll-Hilfe erstellt, die Euch die Arbeit mein Erstellen der Ausweise erleichtern soll. Diese kann gerne hier heruntergeladen werden.

Bei Rückfragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung!